WinLine EBILANZ DE

Elektronische Bilanzübertragung für Deutschland

Gemäß § 5b des Einkommensteuergesetzes sind alle buchführungspflichtigen Unternehmer bzw. Gewerbetreibende verpflichtet, ihre Steuerbilanzen bzw. Überleitungsrechnungen sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Ihre Vorteile bei der Nutzung der WinLine EBILANZ DE:

  • Geringere externe Kosten, da die E-Bilanz im Unternehmen eigenhändig erstellt wird
  • Schnellere Bearbeitungszeiten und weniger Rückfragen des Finanzamtes
  • Bessere und eigene Auswertungsmöglichkeiten der eingegebenen Daten zu jeder Zeit
  • Dauerhafte Senkung der externen Kosten, da nur einmaliger Invest in das WinLine-Modul notwendig
  • Kosteneinsparungen durch Nutzung der Daten für die Offenlegung beim Elektronischen Bundesanzeiger

Vorteile

Doppelte Kostenreduzierung

Sie erstellen die elektronische Bilanz in nur wenigen Schritten eigenhändig in Ihrem Unternehmen und reduzieren damit externe Kosten. Nutzen Sie die auf-bereiteten E-Bilanz-Daten für die Offenlegung beim Elektronischen Bundesanzeiger.

Zeitersparnis

Sie erstellen Ihre elektronische Bilanz eigenhändig. Schnelle Bearbeitungszeiten und weniger Rückfragen des Finanzamtes sind das positive Resultat.

Optimaler Überblick

Sie haben jederzeit Zugriff auf die eingegebenen Daten und können somit individuelle und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Auswertungen vornehmen.

Zentrale Funktionen im Überblick

Das WinLine EBILANZ DE-Modul kann noch mehr als nur Ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

  • Stammdaten und Jahresabschlüsse erfassen bzw. erstellen
  • Handelsbilanz, Überleitungsrechnung und Steuerbilanz erstellen
  • Salden auf verschiedene Positionen splitten und kommentieren
  • Beliebig viele Sachkonten einer Taxonomie-Position zuordnen
  • Durch das Live-Reporting jede Veränderung beobachten, analog zur Summenkontrolle
  • Ihre E-Bilanz mit Vorabkontrolle auf Fehlerfreiheit im Dialog- oder Stapelmodus senden
  • Ihre E-Bilanz via Elster (über ERiC) im XBRL-Format an die Finanzverwaltung versenden
  • Die Meldung an den Bundesanzeiger und das Unternehmensregister vornehmen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen übermitteln
  • Daten aus bzw. in Microsoft Excel importieren/exportieren
  • Digitaler Finanzbericht (DiFin) für die Übermittlung der Abschlussdaten an die Hausbank

Mehr Informationen

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