Gemäß § 5b des Einkommensteuergesetzes sind alle buchführungspflichtigen Unternehmer bzw. Gewerbetreibende verpflichtet, ihre Steuerbilanzen bzw. Überleitungsrechnungen sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Ihre Vorteile bei der Nutzung der WinLine EBILANZ DE:
Sie erstellen die elektronische Bilanz in nur wenigen Schritten eigenhändig in Ihrem Unternehmen und reduzieren damit externe Kosten. Nutzen Sie die auf-bereiteten E-Bilanz-Daten für die Offenlegung beim Elektronischen Bundesanzeiger.
Sie erstellen Ihre elektronische Bilanz eigenhändig. Schnelle Bearbeitungszeiten und weniger Rückfragen des Finanzamtes sind das positive Resultat.
Sie haben jederzeit Zugriff auf die eingegebenen Daten und können somit individuelle und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Auswertungen vornehmen.
Das WinLine EBILANZ DE-Modul kann noch mehr als nur Ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln:
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