Allgemeine Geschäftsbedingungen

Österreich

mesonic datenverarbeitung gmbh
Herzog Friedrich-Platz 1
3001 Mauerbach/Wien
Tel: +43 1 970 30 - 0
Fax: +43 1 970 30 - 75

Deutschland

mesonic software gmbh
Hirschberger Straße 18
27383 Scheeßel / Hamburg
Tel: +49 4263 93 900
Fax: +49 4263 86 26

Gerichtsstand

mesonic Österreich
Wien
mesonic Deutschland
Rotenburg/Wümme

AGB Download (136 KB)

Allgemeines

  • Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der mesonic datenverarbeitung gmbh (folgend „mesonic“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle Folgegeschäf-te, auch wenn die Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Einkaufsbedingungen des Ver-tragspartners wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  • Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusagen werden zwischen mesonic und dem Vertragspartner nicht getroffen. Sämtliche Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

  • Gegenstand der Softwarelieferungen von mesonic ist die Überlassung des nicht ausschließlichen Nut-zungsrechts von Datenverarbeitungsprogrammen (Software). Dieses Nutzungsrecht ist an den Lizenz-nehmer des Programms gebunden. Das Nutzungsrecht geht auch bei der Veräußerung der Hardware durch den Lizenznehmer niemals auf den Käufer über.

Urheberrecht

  • Die von mesonic vertriebene Software ist geistiges Eigentum von mesonic. Dies wird unabhängig von bestehender oder zukünftiger Rechtssprechung einvernehmlich anerkannt.

  • Die beim Verkauf fällige Lizenzgebühr ist einmalig zu entrichten und berechtigt zur Verwendung genau einer Kopie der Software. Die daraus abzuleitenden Rechte sind nicht übertragbar. Die Lizenz gebühr für die von mesonic gelieferte Software berechtigt den Endanwender, die Software auf genau einer einzigen Serverinstanz (auch virtuell) zu installieren.

  • Jede natürliche Person, die auf WinLine Datenbanken gleich welcher Konstellation (z.B. direkt oder indirekt, repliziert oder kopiert, synchron oder asynchron) lesend oder schreibend zugreift, ist als WinLine User zu lizenzieren. Dies unabhängig davon über welches Device, welche Softwa-re (sei dies mesonic Software oder Drittsoftware) oder in welcher Form der Zugriff generell erfolgt.

    Die Benutzerlizenzen für die Programmlinien WinLine business, WinLine corporate, die WinLine compact- sowie WinLine cloud-Serie sind „Named User Lizenzen“. Die Anzahl der erworbenen Be-nutzerlizenzen stellt somit die maximale Anzahl der Nutzer dar, die mit einem registrierten, nament-lich eingetragenen Zugang auf die Software zugreifen dürfen. Die Benutzung einer Benutzerlizenz für die Programmlinien WinLine business, WinLine corporate sowie für die WinLine compact und WinLine cloud-Serie durch mehrere natürliche Personen ist nicht statthaft.

  • Über das Benutzungsrecht hinaus darf die gelieferte Software in maschinenlesbarer und gedruck-ter Form nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient Daten und/oder Software zu sichern. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

  • In jedem Fall, in dem nachgewiesen wird, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig mehr als eine bezahlte Kopie verwendet oder Dritten zur Verwendung überlassen hat, verpflichtet sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe in Höhe der zehnfachen Lizenzgebühr an mesonic zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist unabhä-nig von etwaigen Schadenersatzforderungen.

Angebot und Vertragsschluss

  • Angebote von mesonic sind freibleibend und unverbindlich.

  • Erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung durch mesonic gilt die Bestellung oder der Auftrag als angenommen.

Lieferung & Leistungsumfang

  • Software (Standardsoftware - WinLine)

    • Die Lieferung der Software erfolgt auf handelsüblichen Datenträgern oder mittels Download-Möglichkeit auf der Website von mesonic.
    • Eine Freischaltung der Module erfolgt auf Basis der erworbenen Lizenzen.
    • mesonic ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen oder Teilleistungen von Dritten erbringen zu lassen und ist insoweit auch zu Teillieferungen berechtigt.
    • Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst ver-antwortlich. Sowohl die Installation durch mesonic als auch Schulung und Einweisung des Ver-tragspartners sowie wiederum seiner etwaigen Endanwender in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht aufgrund einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung vereinbart und berechnet werden. Sofern eine solche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen geschaffen, die technischen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind sowie insbesonde-re die erforderliche Konfiguration der Hardware zur Verfügung steht.
  • Software (Individualsoftware, Kundenspezifische Ergänzungen zur WinLine)
    • Ergänzend zur sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen von Punkt IV Ziff 1 erfolgt die Entwick-lung ausschließlich auf Grundlage einer vom Kunden vor Vertragsabschluss zu erstellenden und von mesonic zu bestätigenden schriftlichen Spezifikation. Fehlende Spezifikationen oder unklare Formu-lierungen gehen zu Lasten des Kunden, der die Spezifikation verfasst hat. Spätere Einwendungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind gesondert zu vergüten. mesonic ist berechtigt, die Annahme oder Ergänzung durch den Kunden abzulehnen und den ursprünglichen Auftrag fortzusetzen.
  • Dienstleistung
    • Dienstleistungen, die außerhalb eines bestehenden Vertrages erfolgen, wie z.B. Analysen, Consul-ting, Installationen, das Einspielen von Software-Updates, Customizing, Support oder Schulungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung der Dienstleistung gilt insbesondere auch, wenn die Leistungen per Telefon oder auch Fernwartung/Internet erbracht werden. Für den Fall des Besuches eines mesonic Mitarbeiters / Mitarbeiterin vor Ort werden zusätzlich die entsprechenden Reisepesen berechnet. Ein Dienstleistungstag besteht aus 8 Stunden. Grundlage für Dienstleistungen jeglicher Art sind ebenso vom Kunden vor Vertragsabschluss zu erstellende und von mesonic schrift-liche zu bestätigende Anforderungen und Spezifikationen.

Preise & Zahlungsbedingungen

  • Soweit  nicht  anders  vereinbart,  verstehen  sich  die  Preise  netto,  d.h.  zuzüglich  der  zum  Lieferzeitpunkt  gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die mesonic Preisliste zum jeweiligen Auftragszeitpunkt.
  • Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten.
  • Wird  mesonic  nach  Vertragsabschluss  Ungünstiges  über  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  oder  die  Zah-lungsweise des Vertragspartners bekannt, so ist mesonic berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheits-leistungen  auch  vor  Aufnahme  der  Aktivitäten  bis  hin  zur  Lieferung  zu  verlangen.  Die  Beantragung,  Eröffnung oder auch Ablehnung eines Insolvenzverfahrens bzw. gerichtlichen oder ausgerichtlichen Sa-nierungsverfahrens berechtigt mesonic, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferzeiten

  • Von mesonic angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass sie explizit als verbindlich bestätigt wurden.
  • Auftragsänderungen durch den Vertragspartner führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
  • Liefer- und / oder Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt oder sonstigen, nicht aus der Sphäre von mesonic kommenden Umständen, welche auf die Lieferung und / oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt insbesondere bei Streik und / oder Aussperrung bei mesonic, ihren Lieferanten und / oder deren Unterlieferanten.

Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

  • Der Vertragspartner ist bei sich und / oder Dritten verpflichtet, durch angemessene technische und or-ganisatorische Maßnahmen geeignete Voraussetzungen zu schaffen, so dass mesonic die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann.
  • Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist mesonic berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
  • Ein Annahmeverzuges durch den Vertragspartner berechtigt diesen nicht, die Zahlung zurückzubehalten.
  • Die ausschließliche Verantwortung des Kunden für Anforderungsbeschreibungen / Spezifikationen und seiner Vorgaben, die einer in Punkt IV definierten Leistung zugrunde liegen, wird dadurch nicht berührt, dass  mesonic  den  Vertragspartner  bei  dessen  Erstellung  unterstützt.  Stellt  sich  eine  Spezifikation  als  fehlerhaft,  unvollständig,  widersprüchlich,  undurchführbar  oder  mit  sonstigen  Mängeln  behaftet  dar,  so hat der Vertragspartner für eine Änderung bzw. Anpassung zu sorgen. Nachteilige Folgen einer Än-derung der Spezifikation hat alleine der Vertragspartner zu tragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung  nicht  oder  unzureichend  nach,  ist  mesonic  berechtigt,  vom  Vertrag  zurückzutreten  und  Schadenersatz, zumindest in der Höhe des vereinbarten Preises geltend zu machen.
  • Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt ausschließlich dem Vertragspartner.

Gewährleistung / Haftung

  • mesonic übernimmt gegenüber dem bei mesonic erwerbenden Vertragsparnter Gewähr für die Richtigkeit der in der Dokumentation  beschriebenen  Programmfunktionen.  Die  gesetzliche  Gewährleistungsfrist  beginnt  mit  dem  Tag des Eingangs der vom Endanwender unterschriebenen Lizenzmeldung bei mesonic.
  • Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen vollkommen fehlerfrei arbeitet. Bei Fehlern in der Softwarelogik, die dazu führen, dass nach richtiger Anwendung der Gebrauchsanweisung Verarbei-tungsfehler  auftreten,  welche  die  Anwendbarkeit  der  Software  für  den  Endanwender  wesentlich  beein-trächtigen, kann die jeweilige Software nach Wahl von mesonic entweder in angemessener Frist gegen eine fehlerfreie Version ausgetauscht oder gegen Erstattung der Lizenzgebühr zurückgenommen werden.Insbesonders übernimmt mesonic keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Insbesonders haftet ausschließlich der Endanwender für die Richtigkeit der an Dritte weitergegebenen Daten.
  • mesonic  ist  von  der  Verpflichtung  der  kostenlosen  Fehlerbeseitigung  befreit,  wenn  an  der  betroffenen    Software von dem mesonic-Fachhandelspartner, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten - ohne Zustimmung von mesonic - Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von mesonic als  letztgültig  deklarierte  Version  Verwendung  gefunden  hat,  sofern  der  Vertragspartner  (Fachhandels-partner oder Endanwender) nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen ver-ursacht wurde.
  • mesonic haftet nicht für nachteilige Folgen für im Einklang mit den zugrundeliegenden Spezifikationen und auf Grundlage der Mitwirkungspflichten des Vertragspartners erbrachten Leistungen jeglicher Art.
  • Eine über die obigen Bestimmungen weitergehende Haftung von mesonic, gleich aus welcher Rechtslage,ist  in  allen  Fällen  ausgeschlossen,  insbesondere  jeder  Schadenersatz  und  jeder  Ersatz  für  Folge-schäden seitens mesonic.

Sonderregelungen  für  Softwaremiete  (Produkte  WinLine  compact / compact+ / compact WEB / cloud / cloud+)

  • Hat der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Software gemäß seiner Bestellung nicht bei me-sonic gekauft, sondern lediglich bei mesonic gemietet, werden die in Ziffer I. Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Nutzungsrechte nicht dauerhaft, sondern lediglich auf Zeit einge-räumt.  Der  Vertrag  kann  von  jeder  Vertragspartei  mit  einer  Frist  von  einem  Monat  zum  Monatsende  ordentlich  schriftlich  gekündigt  werden.  Das  Recht  zur  außerordentlichen  Kündigung  aus  wichtigem  Grund bleibt unberührt.
  • Mit Ablauf des Kündigungszeitpunktes erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Vertragspartners.
  • Haftung   
    • mesonic übernimmt – bei Miete über den Fachhandelspartner ausschließlich im Weg über den mesonic-    Fachhandelspartner - bei ausreichender Schulung des Endanwenders Gewähr für die Richtigkeit der in     der Dokumentation beschriebenen Programmfunktionen.
    • Die Art der Mängelbehebung (kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung) erfolgt nach Wahl von     mesonic. mesonic schließt jegliche verschuldensabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Softwa-     re  aus.  Spätere  Einwendungen  wegen  offener  Mängel  sind  damit  ausgeschlossen.  Der  Endanwender      darf eine Mietminderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen.
    • Bei Fehlern in der Softwarelogik, die dazu führen, dass nach richtiger Anwendung der Gebrauchsanweisung Verarbeitungsfehler auftreten, welche die Anwendbarkeit der Software für den Endanwender wesentlich  beeinträchtigen,  kann  die  jeweilige  Software  nach  Wahl  von  mesonic  in  angemessener  Frist      gegen eine fehlerfreie Version ausgetauscht werden. Es haftet ausschließlich der Endanwender für die     Richtigkeit der an Dritte weitergegebenen Daten.
    • mesonic ist von der Verpflichtung der kostenlosen Fehlerbeseitigung befreit, wenn an der betroffenen     Software von dem mesonic-Fachhandelspartner, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten     - ohne Zustimmung von mesonic - Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von mesonic     als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat, sofern der Partner oder Endanwender nicht     nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen verursacht wurde.
    • Eine über die obigen Bestimmungen weitergehende Haftung von mesonic, gleich aus welcher Rechtsla- ge, ist in allen Fällen ausgeschlossen, insbesondere jeder Schadenersatz und jeder Ersatz für Folgeschä- den seitens mesonic.
  • Dauer des Vertrages / Entgelt
    • Für die Produkte WinLine compact / compact+ / compact WEB / cloud / cloud+ gelten die Nutzungspreise der jeweils gültigen mesonic-Preisliste, bei modifizierten Standard- oder Individualprogrammen wird das Entgelt ausdrücklich vereinbart.
    • Die Nutzungs- und Pflegegebühr ist wertgesichert und monatlich im Vorhinein zu entrichten. Wenn der vom Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex steigt, ist mesonic ber- echtigt, obige Nutzungs- und Pflegegebühr entsprechend zu ändern. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben.
    • Das Nutzungs-Pflegeentgelt wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich mittels Bankeinzug.
    • Wird der Vertragsbeginn nicht besonders vereinbart, so beginnt die Nutzung und Pflege mit Abschluss, frühestens mit Lieferung der WinLine compact / compact+ / compact WEB / cloud / cloud+ Software. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann durch jeden der Vertragsteile unter Einhaltung einer einmo natigen Kündigungsfrist per Ende jeden Monats schriftlich gekündigt werden.
    • Folgende Sonderregelungen gelten zudem abweichend für WinLine cloud / WinLine cloud+:
      • Die WinLine cloud / WinLine cloud+ Lösung ist ausschließlich für den Betrieb in einem Rechenzentrum und nicht für eine on-premise Installation beim Nutzer zugelassen.
      • Die Abrechnung findet nach Nutzungsmomenten statt. Die Abrechnungsmodalitäten sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
      • Der Nutzer verpflichtet sich, das genutzte Rechenzentrum zu verpflichten, die IP-Range,welche durch den Nutzer zur Nutzung der WinLine cloud / WinLine cloud+ überlassen wird, zu benennen. Der Nutzer wird diese Range, sei es selbst oder über den Fachhandelspartner, an mesonic vor der ersten Benutzung zu benennen, um mesonic eine Zuordnung der Installation zum Nutzer zu Abrechnungs- und Lizenzierungszwecken zu ermöglichen. WinLinecloud / WinLine cloud+ meldet an mesonic den Nutzungsmoment nach Named-User-Login je 24 Stunden und mesonic berechnet sodann nachschüssig monatlich die Login-Mo-mente gemäß aktueller Preisliste an den Besteller (sog. pay-per-use).

Datenschutz

  • Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass mesonic die im Zusammenhang mit der Geschäftsbezie-hung über ihn erhaltenen Daten (etwa Name, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse und die Basisdaten des mit ihm abgeschlossenen Vertrages) verarbeiten, speichern und auswerten wird, soweit diese für die ordnungsgemäße Abwicklung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.

Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Wien.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Im Falle einer Unwirksamkeit oder Nichtigkeit wird die unwirksame oder nichti-ge Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am Nächsten kommt.

 

Stand: Dezember 2016

AGB Download (137KB)

Allgemeines

  • Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der mesonic software gmbh (folgend „mesonic“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle Folgege­schäfte, auch wenn die Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  • Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusagen werden zwischen mesonic und dem Vertrags­partner nicht getroffen. Sämtliche Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  • Gegenstand der Softwarelieferungen von mesonic ist die Überlassung des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts von Datenverarbeitungsprogrammen (Software). Dieses Nutzungsrecht ist an den Lizenznehmer des Programms gebunden. Das Nutzungsrecht geht auch bei der Veräußerung der Hardware durch den Lizenznehmer niemals auf den Käufer über.

Urheberrecht

  • Die von mesonic vertriebene Software ist geistiges Eigentum von mesonic. Dies wird unabhängig von bestehender oder zukünftiger Rechtssprechung einvernehmlich anerkannt.
  • Die beim Verkauf fällige Lizenzgebühr ist einmalig zu entrichten und berechtigt die Verwendung für genau eine Kopie der Software. Die daraus abzuleitenden Rechte sind nicht übertragbar. Die Lizenz­gebühr für die von mesonic gelieferte Software berechtigt den Endanwender, die Software auf genau einer einzigen Serverinstanz (auch virtuell) zu installieren.
  • Jede natürliche Person, die auf WinLine Datenbanken gleich welcher Konstellation (z.B. direkt oder indirekt, repliziert oder kopiert, synchron oder asynchron) lesend oder schreibend zugreift, ist als WinLine User zu lizenzieren. Dies unabhängig davon über welches Device, welche Softwa­re (sei dies mesonic Software oder Drittsoftware) oder in welcher Form der Zugriff generell erfolgt.
    Die Benutzerlizenzen für die Programmlinien WinLine business, WinLine corporate, die WinLine com­pact­ sowie WinLine cloud­Serie sind „Named User Lizenzen“. Die Anzahl der erworbenen Benut­zerlizenzen stellt somit die maximale Anzahl der Nutzer dar, die mit einem registrierten, namentlich eingetragenen Zugang auf die Software zugreifen dürfen. Die Benutzung einer Benutzerlizenz für die Programmlinien WinLine business, WinLine corporate sowie für die WinLine compact­ und WinLine cloud­Serie durch mehrere natürliche Personen ist nicht statthaft.
  • Über das Benutzungsrecht hinaus darf die gelieferte Software in maschinenlesbarer und gedruck­ter Form nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient Daten und / oder Software zu sichern. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
  • In jedem Fall, in dem nachgewiesen wird, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig mehr als eine be­zahlte Kopie verwendet oder Dritten zur Verwendung überlassen hat, verpflichtet sich der Vertrags­partner, eine Vertragsstrafe in Höhe der zehnfachen Lizenzgebühr an mesonic zu zahlen. Die Vertrags­strafe ist unabhängig von etwaigen Schadenersatzforderungen.

Angebot und Vertragsschluss

  • Angebote von mesonic sind freibleibend und unverbindlich.
  • Erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung durch mesonic gilt die Bestellung oder der Auf­trag als angenommen.

Lieferung & Leistungsumfang

  • Software (Standardsoftware ­ WinLine)
    • Die Lieferung der Software erfolgt auf handelsüblichen Datenträgern oder mittels Download ­Möglichkeit auf der Website von mesonic.
    • Eine Freischaltung der Module erfolgt auf Basis der erworbenen Lizenzen.
    • mesonic ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen oder Teilleistungen von Dritten erbringen zu lassen und ist insoweit auch zu Teillieferungen berechtigt.
    • Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst ver­antwortlich. Sowohl die Installation durch mesonic als auch Schulung und Einweisung des Ver­tragspartners sowie wiederum seiner etwaigen Endanwender in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht aufgrund einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung vereinbart und berechnet werden. Sofern eine solche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen geschaffen, die technischen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind sowie insbesonde­re die erforderliche Konfiguration der Hardware zur Verfügung steht.
  • Software (Individualsoftware, Kundenspezifische Ergänzungen zur WinLine)
    Ergänzend zur sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen von Punkt IV Ziff 1 erfolgt die Entwick­lung ausschließlich auf Grundlage einer vom Kunden vor Vertragsabschluss zu erstellenden und von mesonic zu bestätigenden schriftlichen Spezifikation. Fehlende Spezifikationen oder unklare Formu­lierungen gehen zu Lasten des Kunden, der die Spezifikation verfasst hat. Spätere Einwendungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind gesondert zu vergüten. mesonic ist berechtigt, die Annahme oder Ergänzung durch den Kunden abzulehnen und den ursprünglichen Auftrag fortzusetzen.
  • Dienstleistung
    Dienstleistungen, die außerhalb eines bestehenden Vertrages erfolgen, wie z.B. Analysen, Consul­ting, Installationen, das Einspielen von Software­Updates, Customizing, Support oder Schulungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung der Dienstleistung gilt insbesondere auch, wenn die Leistungen per Telefon oder auch Fernwartung / Internet erbracht werden. Für den Fall des Besuches eines mesonic Mitarbeiters/Mitarbeiterin vor Ort werden zusätzlich die entsprechenden Reisepesen berechnet. Ein Dienstleistungstag besteht aus 8 Stunden. Grundlage für Dienstleistungen jeglicher Art sind ebenso vom Kunden vor Vertragsabschluss zu erstellende und von mesonic schrift­liche zu bestätigende Anforderungen und Spezifikationen.

Preise & Zahlungsbedingungen

  • Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto, d.h. zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die mesonic Preisliste zum jeweiligen Auftragszeitpunkt.
  • Soweit nichts anders vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten.
  • Wird mesonic nach Vertragsabschluss Ungünstiges über die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Zahlungsweise des Vertragspartners bekannt, so ist mesonic berechtigt, Vorauszahlungen oder Si­cherheitsleistungen auch vor Aufnahme der Aktivitäten bis hin zur Lieferung zu verlangen. Die Bean­tragung, Eröffnung oder auch Ablehnung eines Insolvenzverfahrens bzw. gerichtlichen oder ausge­richtlichen Sanierungsverfahrens berechtigt mesonic, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferzeiten

  • Von mesonic angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass sie explizit als verbindlich bestätigt wurden.
  • Auftragsänderungen durch den Vertragspartner führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
  • Liefer­ und / oder Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt oder sonstigen, nicht aus der Sphäre von mesonic kommenden Umständen, welche auf die Lieferung und / oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt insbesondere bei Streik und / oder Aussperrung bei mesonic, ihren Lieferanten und / oder deren Unterlieferanten.

Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

  • Der Vertragspartner ist bei sich und / oder Dritten verpflichtet, durch angemessene technische und or­ganisatorische Maßnahmen geeignete Voraussetzungen zu schaffen, so dass mesonic die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann.
  • Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist mesonic berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
  • Ein Annahmeverzuges durch den Vertragspartner berechtigt diesen nicht, die Zahlung zurückzubehalten.
  • Die ausschließliche Verantwortung des Kunden für Anforderungsbeschreibungen / Spezifikationen und seiner Vorgaben, die einer in Punkt IV definierten Leistung zugrunde liegen, wird dadurch nicht berührt, dass mesonic den Vertragspartner bei dessen Erstellung unterstützt. Stellt sich eine Spezifikation als fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich, undurchführbar oder mit sonstigen Mängeln behaftet dar, so hat der Vertragspartner für eine Änderung bzw. Anpassung zu sorgen. Nachteilige Folgen einer Än­derung der Spezifikation hat alleine der Vertragspartner zu tragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht oder unzureichend nach, ist mesonic berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz, zumindest in der Höhe des vereinbarten Preises geltend zu machen.

Gewährleistung / Haftung

  • mesonic übernimmt gegenüber dem bei mesonic erwerbenden Vertragspart­ner Gewähr für die Richtigkeit der in der Dokumentation beschriebenen Programmfunktionen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag des Eingangs der vom Endanwender unterschriebenen Lizenzmeldung.
  • Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen vollkommen fehlerfrei arbeitet. Bei Fehlern in der Softwarelogik, die dazu führen, dass nach richtiger Anwendung der Gebrauchsanwei­sung Verarbeitungsfehler auftreten, welche die Anwendbarkeit der Software für den Endanwender wesentlich beeinträchtigen, kann die jeweilige Software nach Wahl von mesonic entweder in ange­messener Frist gegen eine fehlerfreie Version ausgetauscht oder gegen Erstattung der Lizenzgebühr zurückgenommen werden.
  • mesonic ist von der Verpflichtung der kostenlosen Fehlerbeseitigung befreit, wenn an der betroffe­nen Software von dem mesonic­Fachhandelspartner, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten ­ ohne Zustimmung von mesonic ­ Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von mesonic als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat, sofern der Vertragspartner (Fachhandelspartner oder Endanwender) nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen verursacht wurde.
  • mesonic haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. „Kardinalpflicht“), ist die Haftung von mesonic der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des abgeschlossenen Vertrags vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von mesonic besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von mesonic.

Sonderregelungen für Softwaremiete (Produkte WinLine compact / compact+ / compact WEB / cloud / cloud+)

  • Hat der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Software gemäß seiner Bestellung nicht bei mesonic gekauft, sondern lediglich bei mesonic gemietet, werden die in Ziffer I. Nr.3 dieser Allgemei­nen Geschäftsbedingungen genannten Nutzungsrechte nicht dauerhaft, sondern lediglich auf Zeit eingeräumt.
  • Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Mit Ablauf des Kündigungszeitpunktes erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Vertragspartners.
  • Haftung
    • mesonic übernimmt bei ausreichender Schulung Gewähr für die Richtigkeit der in der Dokument­tion beschriebenen Programmfunktionen.
    • Die Art der Mängelbehebung (kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung) erfolgt nach Wahl von mesonic. mesonic schließt jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Män­gel der Software aus. Spätere Einwendungen wegen offener Mängel sind damit ausgeschlossen. Der Endanwender darf eine Mietminderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Das Kündigungsrecht des Endanwenders wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
    • Bei Fehlern in der Softwarelogik, die dazu führen, dass nach richtiger Anwendung der Gebrauchs­anweisung Verarbeitungsfehler auftreten, welche die Anwendbarkeit der Software für den Endan­wender wesentlich beeinträchtigen, kann die jeweilige Software nach Wahl von mesonic in ange­messener Frist gegen eine fehlerfreie Version ausgetauscht werden.
    • mesonic ist von der Verpflichtung der kostenlosen Fehlerbeseitigung befreit, wenn an der be­troffenen Software von dem mesonic­Fachhandelspartner, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten ­ ohne Zustimmung von mesonic ­ Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von mesonic als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat, sofern der Partner oder Endanwender nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch diese Änderun­gen verursacht wurde.
    • mesonic haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Umfang ei­ner übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. „Kardinalpflicht“), ist die Haftung von mesonic der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des abgeschlossenen Vertrags vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von mesonic besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbe­schränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von mesonic.
  • Dauer des Vertrages / Entgelt
    • Für die Produkte WinLine compact / compact+ / compact WEB / cloud / cloud+ gelten die Nutzungs­preise der jeweils gültigen mesonic­Preisliste, bei modifizierten Standard­ oder Individualpro­grammen wird das Entgelt ausdrücklich vereinbart.
    • Die Nutzungs­ und Pflegegebühr ist wertgesichert und monatlich im Vorhinein zu entrichten. Wenn der vom Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex steigt oder fällt, ist mesonic berechtigt, obige Nutzungs­ und Pflegegebühr entsprechend zu ändern. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben.
    • Das Nutzungs­Pflegeentgelt wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt aus­schließlich mittels Bankeinzug.
    • Wird der Vertragsbeginn nicht besonders vereinbart, so beginnt die Nutzung und Pflege mit Ab­schluss, frühestens mit Lieferung der WinLine compact / compact+ / compact WEB / cloud / cloud+ Software. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann durch jeden der Vertragsteile unter Ein­haltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende jeden Monats schriftlich gekündigt werden (siehe VII, Punkt 2.).
  • Folgende Sonderregelungen gelten zudem abweichend für WinLine cloud / WinLine cloud+:
    • Die WinLine cloud / WinLine cloud+ Lösung ist ausschließlich für den Betrieb in einem Rechenzentrum und nicht für eine on­premise Installation beim Nutzer zugelassen.
    • Die Abrechnung findet nach Nutzungsmomenten statt. Die Abrechnungsmodalitäten sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
    • Der Nutzer verpflichtet sich, das genutzte Rechenzentrum zu verpflichten, die IP­Range,welche durch den Nutzer zur Nutzung der WinLine cloud / WinLine cloud+ überlassen wird, zu benennen. Der Nutzer wird diese Range, sei es selbst oder über den Fachhandelspartner, an mesonic vor der ersten Benutzung zu benennen, um mesonic eine Zuordnung der Installation zum Nutzer zu Abrechnungs­ und Lizenzierungszwecken zu ermöglichen. WinLinecloud/WinLine cloud+ meldet an mesonic den Nutzungsmoment nach Named­User­Login je 24 Stunden und mesonic berechnet sodann nachschüssig monatlich die Login­Mo­mente gemäß aktueller Preisliste an den Besteller (sog. pay­per­use).

Datenschutz

  • Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass mesonic die im Zusammenhang mit der Geschäftsbezie­hung über ihn erhaltenen Daten (etwa Name, Firma, Adresse, Telefon­ und Faxnummer, Email­Adresse und die Basisdaten des mit ihm abgeschlossenen Vertrages) verarbeiten, speichern und auswerten wird, soweit diese für die ordnungsgemäße Abwicklung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.

Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Rotenburg / Wümme.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksam­keit der übrigen nicht betroffen. Im Falle einer Unwirksamkeit oder Nichtigkeit wird die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksa­men oder nichtigen Bestimmung am Nächsten kommt.

 

Stand: Dezember 2016