Elektronische Rechnung wird auf Laptop angezeigt


In Deutschland wird die elektronische Rechnung Pflicht

Während die elektronische Rechnung (eRechnung) in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) bereits seit einiger Zeit verpflichtend ist, soll diese Pflicht nun auch auf den Bereich des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) ausgeweitet werden. Dies soll u.a. beinhalten, dass Unternehmen Rechnungen ab € 250,- elektronisch empfangen, verarbeiten, senden und archivieren sollen.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser wurde vom Bundestag bewilligt, jedoch hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert. Der eingeschaltete Vermittlungsausschuss hat nun Änderungen vorgeschlagen, denen der Bundestag erneut zugestimmt hat. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen. Somit ist zwar zurzeit nicht klar, zu wann die eRechnung wirklich kommen wird, dass sie aber kommt, gilt als gesichert.

Welche Voraussetzungen muss eine elektronische Rechnung künftig erfüllen?

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU legt fest, dass die Rechnungsinhalte in eRechnungen in einem strukturierten und maschinenlesbaren Datensatz vorliegen müssen. So ist die durchgängig digitale und medienbruchfreie Bearbeitung der Rechnung von ihrer Erstellung bis zur Auszahlung gesichert. Das Datenformat muss dabei der europäischen Norm EN16931 entsprechen.
 

Vorgesehene Zeitschiene

Das Wachstumschancengesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet. Daher gilt die im Gesetzentwurf geplante Zeitschiene, die wir hier wiedergeben, derzeit nur als Anhaltspunkt und kann sich noch ändern:

Geplante Zeitschiene zur Einführung der eRechnung in Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald eine detaillierte Zeitschiene zur Einführung der eRechnung vorliegt.


Die eRechung in der WinLine

Mit dem Modul WinLine eBilling DE können Sie bereits heute elektronische Rechnungen in den EN16931-konformen Datenformaten „ZUGFeRD“ und „XRechnung“ in der Warenwirtschaft der WinLine erstellen und versenden. Zudem bereiten wir uns darauf vor, dass Sie künftig auch eRechnungen in konformen Formaten in der WinLine empfangen und verarbeiten können.

Bei der ebenfalls verpflichtenden Archivierung Ihrer Rechnungen unterstützt Sie unser Dokumentenmanagementsystem WinLine ARCHIV.

 

Somit sind Sie zum Start der eRechnung in Deutschland mit der WinLine weiterhin auf der sicheren Seite!

Icon Lupe in Weiß

Hintergrundinformationen

Die verpflichtende Einrichtung der elektronischen Rechnung ist ein zentraler Bestandteil der so genannten  ViDA-Initiative der EU-Kommission (VAT in the Digital Age). Ihr Ziel ist es unter anderem, das geltende Mehrwertsteuerrecht zu reformieren und EU-weit ein elektronisches Meldesystem einzuführen, das die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ablösen und den Mehrwertsteuerbetrug in der EU wirksamer bekämpfen soll.

Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf greift die deutsche Bundesregierung dieses Thema auch für inländische B2B-Umsätze auf.