Lückenlose Arbeitszeiterfassung mit dem mesonic WinLine SMART TIME-Modul

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung


Sowohl in Österreich als auch in Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Mit dem Einsatz des integrierten Zeiterfassungssystem WinLine SMART TIME kommen Sie dieser Verpflichtung nach.
 

Die Situation in Deutschland und Österreich


Bereits im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Arbeitgeber in EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Zudem ist ein Bestätigungsnachweis über die erfassten Arbeitszeiten durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich. Dies stellt eine deutliche Verschärfung zu den geltenden Bestimmungen in Österreich und Deutschland dar.

Während das österreichische Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schon vor dem EuGH-Urteil Arbeitgeber zur Aufzeichnung der geleisteten Arbeitsstunden verpflichtete, war dies in Deutschland nicht der Fall. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bislang nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Dies ändert sich nun!

In seinem Grundsatzurteil (1ABR 22/21) vom 13. Sept. 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Arbeitgeber in Deutschland ebenfalls verpflichtet, ein System zur Erfassung der komplett geleisteten Arbeitszeit der Arbeitnehmer einzuführen. Die Vorgabe des BAG wirkt ohne Umsetzungsfrist, das bedeutet, die Arbeitszeiterfassung hat sofort zu erfolgen, selbst wenn der Gesetzgeber dies noch nicht in einem Gesetz umgesetzt hat. 

 

Zeiterfassung mit WinLine SMART TIME


Ein Tool, das Sie bei der Arbeitszeitaufzeichnungs- und Nachweispflicht unterstützt, ist WinLine SMART TIME, das integrierte Zeiterfassungssystem in der WinLine. Hier protokollieren Sie lückenlos die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stellen sicher, dass alle Zeiten (Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen, Urlaubszeiten, Krankheitstage, Fehlzeiten, etc.) korrekt festgehalten werden - ob in Präsenz, bei der mobilen Arbeit oder im Home-Office - und die nach EuGH-Urteil erforderliche Bestätigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dokumentiert wird. 

 

Kostenlose Infoveranstaltung:
"Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - das sollten Sie wissen"


Was bedeutet das BAG-Urteil nun konkret für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Und wie unterstützt Sie die WinLine SMART TIME-Zeiterfassung bei der Umsetzung?

Dies erläutern wir Ihnen in unserer kostenlosen Online-Infoveranstaltung am 12. Oktober 2022 von 9:00 - 9:30 Uhr.

Einen Themenüberblick und weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie hier:
 

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