Haben Sie schon von „Verification of Payee“ (kurz: VoP) gehört?
Falls nicht, sollten Sie jetzt genau hinschauen – denn ab dem 9. Oktober 2025 ändert sich etwas Grundlegendes im SEPA-Zahlungsverkehr.
VoP steht für die Empfängerverifizierung bei SEPA-Zahlungen. Konkret bedeutet das: Vor jeder SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung müssen Banken künftig prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Diese neue Regelung gilt im gesamten europäischen Zahlungsraum.
(Hinweis: Auslandszahlungen sind bis Ende 2026 noch ausgenommen.)
Sie übermitteln einen SEPA-Zahlungsauftrag inkl. „Transportunterschrift“ an Ihre Bank. Diese gleicht daraufhin den angegebenen Kontonamen mit der IBAN beim Empfängerinstitut ab. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung – mit einem der folgenden Ergebnisse:
No Check: Die Prüfung konnte nicht durchgeführt werden (z. B. wegen technischer Probleme).
Sie erhalten zu jedem Auftrag ein Prüfprotokoll:
Bei No Match sollten Sie Rücksprache mit dem Empfänger halten und gemeinsam die Daten überprüfen.
Ja, sämtliche erforderlichen Programmänderungen im Zusammenhang mit dem neuen SEPA-Verfahren werden wir wie gewohnt rechtzeitig zur Verfügung stellen. So stellen wir sicher, dass Sie optimal auf die neuen Anforderungen seitens der WinLine vorbereitet sind.
Sämtliche obigen Ausführungen basieren auf dem jetzigen Stand der Informationen des Gesetzgebers bzw. den relevanten Institutionen.
Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden.