Seit dem 1. Januar 2025 ist der Versand von E-Rechnungen in Deutschland verpflichtend. Unternehmen müssen demnach im innerdeutschen Geschäftsverkehr ("B2B") auf strukturierte elektronische Rechnungen setzen.
Obwohl diese Pflicht für österreichische Unternehmen noch nicht gilt, wächst auch für sie bereits der Druck, da die EU-ViDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age) - geplant ab 2028 - eine digitale Berichterstattung und strukturierte, elektronische Rechnungsstellung innergemeinschaftlich vorsieht.
MIt digitalen Rechnungen vermeiden Sie Porto, Druckkosten und Lagerfläche für analoge Papierrechnungen und verringern damit Ihre Kosten.
Durch die digitale Übermittlung ist Ihre Rechnung auf Knopfdruck beim Kunden. So sparen Sie jede Menge Zeit.
Erhöhen Sie mit digitalen Rechnungen Ihre Liquidität. Denn Rechnungen, die schneller beim Empfänger sind, können auch schneller beglichen werden.
Profitieren Sie auch in Ihrem Unternehmen von dem Versand elektronischer Rechnungen. Das WinLine eBILLING-Modul stellt Ihnen verschiedene Standardformate zur Verfügung, so dass Sie elektronische Rechnungen direkt in der WinLine verarbeiten können.
Empfangen, Senden, Verarbeiten und Archivieren Sie Ihre Rechnungen in WinLine digital. Auch das Einlesen von Rechnungsdaten Ihrer Lieferanten in die WinLine Finanzbuchhaltung ist mit unserer eBilling-Schnittstelle einfach möglich. Wahlweise kann eine PDF- oder XML-Datei, z. B. für ebInterface erstellt und automatisiert versendet werden.
Auch in Deutschland versenden Sie Ihre Rechnungen digital aus der WinLine heraus. Die XML-Ausgabe erfolgt nach den gängigen Standards "XRechnung" bzw. "ZUGFeRD (Factur-X)" gemäß der europäischen Norm EN16931 (COMFORT).
Das Format „ZUGFeRD“ dient dem branchenübergreifenden elektronischen Rechnungsdatenaustausch („B2B“). Der Rechnungsversand per „XRechnung“ ist hingegen seit dem 27. November 2020 für alle Unternehmen verpflichtend, die Geschäfte mit öffentlichen Behörden oder Einrichtungen in Deutschland („B2G“) abwickeln. Dies gilt für Rechnungen ab € 1.000,-.
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Versand von E-Rechnungen im innerdeutschen Geschäftsverkehr ("B2B") verpflichtend. Das Datenformat setzt auf dem bestehenden Format "ZUGFeRD (Factur-X)" gemäß der europäischen Norm DIN-EN16931 auf.
Von dieser Pflicht sind ausgenommen:
Wichtig zu wissen: Papierrechnungen, PDF-Dateien, Word-Dokumente, Bilddateien und ähnliches erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung nicht!
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