E Rechnung

Die elektronische Rechnung wird Pflicht

Während die elektronische Rechnung (eRechnung) in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) bereits seit einiger Zeit in Deutschland verpflichtend ist, soll diese Pflicht nun auch auf den Bereich des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) ausgeweitet werden. Dies soll u.a. beinhalten, dass Unternehmen Rechnungen ab € 250,- elektronisch empfangen, verarbeiten, senden und archivieren sollen.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser wurde vom Bundestag bewilligt, jedoch hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert. Der eingeschaltete Vermittlungsausschuss hat nun Änderungen vorgeschlagen, denen der Bundestag erneut zugestimmt hat. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen. Somit ist zwar zurzeit nicht klar, zu wann die eRechnung wirklich kommen wird, dass sie aber kommt, gilt als gesichert.

Wir haben die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen der eRechnung, der geplanten Zeitschiene ihrer Einführung sowie zur Umsetzung in der WinLine übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Spoiler vorab:
 

Mit der WinLine sind Sie sowohl in Deutschland als auch in Österreich für die elektronische Rechnung gewappnet!