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E-Rechnung: Das ändert sich 2027

Am 1. Januar 2027 tritt die nächste Stufe bei der Einführung der E-Rechnung in Deutschland in Kraft. Dann müssen Unternehmen für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich nicht nur elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können, sondern diese auch selbst in einem strukturierten Format versenden. 

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Welche Rechnungen sind betroffen? Welche Ausnahmen gelten? Für wen gilt eine Übergangsfrist? Wer sich bisher noch nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, sollte dies jetzt tun.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung in Deutschland zusammengestellt und zeigen zugleich, wie Empfang, Verarbeitung und Versand von E-Rechnungen in der WinLine umgesetzt werden.“